Feststellung des Grundversorgers

 

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir als Netzbetreiber eines Energieversorgungsnetzes
der Allgemeinen Versorgung zum 01.07.2009 festzustellen, welches Energieversorgungsuntenehmen in unserem Versorgungsgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert.

 

Nach den uns vorliegenden Daten zeigen wir in der nachfolgenden Tabelle für die von uns konzessionsvertraglich versorgten Gebiete den jeweiligen Grundversorger an.

 

Diese Festlegung ist vom 01.07.2009 bis einschließlich 30.06.2012 gültig.

 

Versorgungsgebiet

Grundversorger

Netzgebiet EW Grandl e.K.

EW Grandl e.K.

 


 

 


 

 

Zurück | Diese Seite weiterempfehlen | HTML Printversion

 

Elektrizitätswerk Grandl · Ödmühle 3 · 84513 Erharting · Tel. +49 (0) 86 31 - 36 18 - 0 · Fax: +49 (0) 86 31 - 36 18 -20
eMail: info©ew-grandl.de