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Elektrizitätswerk Grandl e. K.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Seit dem 1. November 2011 können sich Haushaltskunden an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) abgeholfen wurde. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und dem Verbraucherzentrale Bundesamt (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen und wurde am 26. Oktober 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt.

Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.


Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

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