Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV
Die Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV in der Fassung vom 26.10.2006 regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.