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Elektrizitätswerk Grandl e. K.

Feststellung des Grundversorgers

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir als Netzbetreiber eines Energieversorgungsnetzes der Allgemeinen Versorgung zum 01.07.2021 festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Versorgungsgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert.

Nach den uns vorliegenden Daten zeigen wir in der nachfolgenden Tabelle für die von uns konzessionsvertraglich versorgten Gebiete den jeweiligen Grundversorger an.

Diese Festlegung ist vom 01.07.2021 bis einschließlich 30.06.2024 gültig.

Versorgungsgebiet Grundversorger
Netzgebiet EW Grandl e.K. EW Grandl e.K.
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