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Elektrizitätswerk Grandl e. K.

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2022

  • EEG-Transparenzverpflichtung
  • EEG – Veröffentlichungspflicht zum 30.09.2005:

Gemäß § 15 EEG sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.


Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahre 2022:

In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2021 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart kWh EUR
§ 6 Wasserkraft 413.749 37.564,35
§ 8 Biomasse 8.820.031 393.631,48
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas —– —–
§ 9 Geothermie —– —–
§ 10 Windenergie —– —–
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 8.299.913 2.329.042,71
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG 17.533.693 2.760.238,54

*) 60.826,69 Euro vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Die oben unter dem Energieträger „Solare Strahlungsenergie“ ausgewiesenen Vergütungen beinhalten die nachfolgenden Vergütungen für selbst verbrauchten Solarstrom i.S.d. § 33 Abs. 2 EEG in der am 31. März 2012 geltenden Fassung (Selbstverbrauchsvergütung). Die korrespondierenden selbst verbrauchten Strommengen sind in den oben ausgewiesenen Strommengen nicht enthalten und nachfolgend angegeben:

Selbstverbrauchsvergütung [EUR] 20.998,60
Selbstverbrauchte Strommenge [kWh] 180.474

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem Netzgebiet beträgt 13.327.499 kWh.

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Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
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